Der Rechtsanspruch auf Ganztag ab 2026 stellt Kooperationen zwischen Schule, Jugendhilfe und freien Trägern neu auf.
Beim Werkstattgespräch am 15.04. (12.00 Uhr) stellt Karaca Kaplan (Serviceagentur Ganztagsbildung NRW) den neuen Leitfaden zur Erstellung von Kooperationsvereinbarungen für Grundschule und weiterführende Schule vor und gibt praxisnahe Impulse für die Zusammenarbeit im Ganztag. Mit dem bundesweiten Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Grundschulkinder ab August 2026 gewinnt die Zusammenarbeit zwischen Schule, Jugendhilfe, Schulträgern und freien Trägern weiter an Bedeutung. Kooperationsvereinbarungen bilden dabei die verbindliche Grundlage für die Gestaltung von Kooperationen mit freien Trägern.
Die Serviceagentur Ganztagsbildung NRW hat einen neuen Leitfaden zur Erstellung von Kooperationsvereinbarungen veröffentlicht. Er unterstützt Kommunen, Schulen und Träger dabei, bestehende Vereinbarungen zu überprüfen, weiterzuentwickeln oder neue Kooperationen systematisch aufzubauen. Praxisnahe Hinweise zu Entwicklungsschritten, Abstimmungsprozessen sowie eine übersichtliche Checkliste für mögliche Inhalte erleichtern die gemeinsame Arbeit. Der Leitfaden kann sowohl für die Primarstufe als auch für die Sekundarstufe genutzt werden. Das Werkstattgespräch bietet den Raum, den gehörten Input direkt im praktischen und kollegialen Austausch auf die eigene Arbeit vor Ort zu adaptieren.