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GaFöG - Grundlagen, Links und Materialien
Was ist das Ganztagsförderungsgesetz?
Das Ganztagsförderungsgesetz, kurz GaFöG, regelt einen neuen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter.
Der Anspruch startet am 1. August 2026 zunächst für Kinder, die in diesem Schuljahr die erste Klasse besuchen. Danach kommt jährlich eine weitere Klassenstufe hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Kinder der Klassen eins bis vier.
Vorgesehen ist ein Angebot von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird dabei mitgerechnet. Der Anspruch gilt grundsätzlich auch während der Schulferien. Die Bundesländer können jedoch Schließzeiten von insgesamt bis zu vier Wochen im Jahr festlegen.
Wichtig ist: Der Rechtsanspruch bedeutet keine Pflicht. Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang ihr Kind ein Ganztagsangebot besucht. Das Gesetz soll Betreuungslücken nach dem Kindergarten schließen, Familien entlasten und Kindern verlässliche Bildungs-, Freizeit- und Förderangebote ermöglichen.
Der Jugendpolitische ausschuss (JPA) hat in seiner Sitzung am 9.6.22 Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung beschlossen. Politische Forderungen als PDF
Das Amt für Jugendarbeit im Rheinland hat auf der Basis des Orientierungspapiers der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck eine wertvolle Orientierungshilfe formuliert.
Ansprechpartner*innen im Amt
Hans Zabel
Jugendarbeit und Schule
Telefon: 02304-755-232
E-Mail: hans-reinhard.zabel@afj-ekvw.de
Amt für Jugendarbeit
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte
Stefanie Emde
Assistenz
Telefon: 02304-755-390
E-Mail: stefanie.emde1@afj-ekvw.de
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Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte