GaFöG - Grundlagen, Links und Materialien

Was ist das Ganztagsförderungsgesetz?

Das Ganztagsförderungsgesetz, kurz GaFöG, regelt einen neuen Rechtsanspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung für Kinder im Grundschulalter.

Der Anspruch startet am 1. August 2026 zunächst für Kinder, die in diesem Schuljahr die erste Klasse besuchen. Danach kommt jährlich eine weitere Klassenstufe hinzu. Ab dem Schuljahr 2029/2030 gilt der Anspruch für alle Kinder der Klassen eins bis vier.

Vorgesehen ist ein Angebot von acht Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Die Unterrichtszeit wird dabei mitgerechnet. Der Anspruch gilt grundsätzlich auch während der Schulferien. Die Bundesländer können jedoch Schließzeiten von insgesamt bis zu vier Wochen im Jahr festlegen.

Wichtig ist: Der Rechtsanspruch bedeutet keine Pflicht. Eltern entscheiden selbst, ob und in welchem Umfang ihr Kind ein Ganztagsangebot besucht. Das Gesetz soll Betreuungslücken nach dem Kindergarten schließen, Familien entlasten und Kindern verlässliche Bildungs-, Freizeit- und Förderangebote ermöglichen.

 

Die Serviceagentur „ganztägig lernen“ hat die gesetzliche Struktur des Ganztagsförderungsgesetzes zusammen gefasst

Der Jugendpolitische ausschuss (JPA) hat in seiner Sitzung am 9.6.22 Forderungen zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung beschlossen. Politische Forderungen als PDF

Das Amt für Jugendarbeit im Rheinland hat auf der Basis des Orientierungspapiers der Evangelischen Kirche in Kurhessen-Waldeck eine wertvolle Orientierungshilfe formuliert.

Ansprechpartner*innen im Amt

Hans Zabel

Jugendarbeit und Schule

Amt für Jugendarbeit
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte

Stefanie Emde

Assistenz

Amt für Jugendarbeit
Iserlohner Straße 25
58239 Schwerte

Das Sharepic kündigt das 16. Werkstattgespräch „Wenn Kids sich radikalisieren …“ zum Thema evangelische Jugendarbeit in Kooperation mit Schule an. Die digitale Veranstaltung findet am 16. September 2026 von 12 bis 14 Uhr statt.