Aktuelles

Anpassung der Richtlinien der Maßnahmenförderung ab dem Förderjahr 2027

Der Beschluss vom 12. September 2026 aktualisiert die Förderrichtlinien für die evangelische Kinder- und Jugendarbeit in Nordrhein-Westfalen. Neu geregelt werden insbesondere die Fördermöglichkeiten für Maßnahmen der Planung und Leitung in der Jugendverbandsarbeit, Ferien-vor-Ort-Angebote sowie Ferienaktionstage. Die Anpassungen schaffen mehr Klarheit bei Fördervoraussetzungen, förderfähigen Kosten, Teilnahmekriterien und Abrechnungsverfahren. Gleichzeitig werden Partizipationsprozesse in Jugendverbänden gestärkt und Fördermöglichkeiten für demokratische Mitwirkung, Ferienangebote und verbandliche Gremienarbeit konkretisiert. Die Richtlinien dienen Trägern und Verantwortlichen als wichtige Grundlage für die Planung, Durchführung und Abrechnung förderfähiger Maßnahmen.