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Entwicklung des JBEGs
Die westfälische Landessynode hat das Jugendbeteiligungserprobungsgesetz (JBEG) in zwei Schritten entschieden – erst eingeführt (2022), dann nachgeschärft (2024):
2022 wurde das JBEG als Erprobungsgesetz beschlossen, um die verantwortungsvolle Teilhabe junger Menschen (18 bis unter 27 Jahre) in kirchlichen Leitungsorganen zu stärken – u. a. durch zusätzliche (berufene) junge Mitglieder in Presbyterien und auf weiteren Ebenen.
Die Kirchenleitung brachte den Gesetzentwurf als Landessynoden-Vorlage (3.3) ein; vorher gab es ein Stellungnahmeverfahren in Kirchenkreisen/Kirchengemeinden, das „weit überwiegend Zustimmung“ ergab. In der Synode ging der Entwurf dann in die Beratung mit Überweisung an den Tagungs-Gesetzesausschuss.
Auf der Synode selbst wurde das Gesetz nach 1. Lesung und 2. Lesung schließlich am 15. Juni 2022 beschlossen.Weiterentwicklung
In der Frühjahrssynode 2024 wurde ein Erstes Kirchengesetz zur Änderung des JBEG beschlossen (04.05.2024): Im Presbyterium kann seitdem unter denselben Voraussetzungen eine zweite junge Person berufen werden; Inkrafttreten 1. Juli 2024. Federführend lag das Thema im Gesetzesausschuss.
Einbringung Video
Video der 1. Lesung des Jugendbeteiligung Erprobungsgesetz
Einbringung Video
Video der 2. Lesung und Beschluss des Erprobungsgesetzes am 15. Juni auf der Landessynode