Hier noch wichtige Infos:
- Zusätzlicher Hinweis bei den Fördervoraussetzungen von allgemeinen und spirituellen Projekten:
Das ausschließliche Konsumieren eines Angebotes reicht nicht für eine Projektförderung aus, ein aktives Mitwirken der Teilnehmenden ist notwendig.
Einzelveranstaltungen bzw. Veranstaltungsreihen wie z.B. Sportturnier, Konzert, Jugendgottesdienst können als Event oder freizeitpädagogische Maßnahme (Position 5) beantragt werden und sind kein Projekt. - Weiter zur Abrechnung notwendig: Ein individuelles Schutzkonzept muss für jede beantragte Maßnahme vor Maßnahmenbeginn erstellt werden, eingereicht wird dies mit dem Verwendungsnachweis im System, ansonsten ist keine Förderung möglich!
(außer bei Anträgen Öffentlichkeitsarbeit)
Aktuelle Materialien, Veranstaltungen zum Thema gibt es hier: https://www.ev-jugend-westfalen.de/handlungsfelder/sexualisierte-gewalt/