Gesetz beschlossen: Jugendarbeit wird Teil der Ganztagsförderung in den Ferien
Der Deutsche Bundestag hat am 6. März 2026 das „Gesetz zur Stärkung der Angebote der Jugendarbeit im Ganztag während der Schulferien“ beschlossen. Damit wird ein weiterer Schritt zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsförderung für Grundschulkinder gemacht.
Künftig können Angebote der Kinder- und Jugendarbeit – etwa Ferienprogramme, Projekte oder offene Angebote – offiziell zur Erfüllung des Ganztagsanspruchs in den Schulferien beitragen. Grundlage ist die Ergänzung des § 24 Abs. 4 SGB VIII.
Für Kommunen, Träger und Einrichtungen bedeutet das:
Das Gesetz soll – vorbehaltlich der weiteren Schritte im Bundesrat und der Verkündung – zum 1. August 2026 in Kraft treten.
Weiterführende Informationen und Dokumente zum Gesetzgebungsverfahren findest Du auf der Website des Deutschen Bundestages: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2026/kw10-de-jugendarbeit-1150526
Die genaue Umsetzung dieses Gesetzes und die Auswirkungen auf die (geförderte) praktische Arbeit in den Gemeinden und Einrichtungen wird lokal vor Ort in den Kommunen und Kreisen entschieden.
Wir informieren Dich weiterhin über die nächsten Schritte im Verfahren und die Auswirkungen für die Praxis vor Ort. Entsprechende Infoveranstaltungen sind in Planung.