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Gewaltschutzkonzept des Amtes für Jugendarbeit der EKvW
Mit dem Gewaltschutzkonzept macht das Amt für Jugendarbeit der Evangelischen Kirche von Westfalen deutlich: Gewalt – ob körperlich, seelisch, sexualisiert, diskriminierend, rassistisch oder strukturell – soll in unseren Strukturen keinen Platz haben. Anlass sind neben unserem christlichen Menschenbild auch die Erkenntnisse der ForuM-Studie (2024) sowie die verbindlichen Vorgaben des „Kirchengesetzes zum Schutz vor sexualisierter Gewalt“ (KGSsG). Ziel ist eine sichere, respektvolle und unterstützende Umgebung, in der Grenzen geachtet, die sexuelle Selbstbestimmung geschützt und Betroffene bestmöglich unterstützt werden.
Das Konzept beschreibt dafür klare Wege: Wie Beschwerden eingereicht werden können, wie Interventionen ablaufen, welche Präventionsmaßnahmen im Amt gelten und welche Ansprechpersonen erreichbar sind. Es ist zweigeteilt in eine Kurzfassung (zum schnellen Überblick) und eine ausführliche Darstellung mit konkreten Vorgehensweisen und einem Ausblick; für Veranstaltungen stehen außerdem individualisierte Schutzkonzepte als Ergänzung bereit.
Download Vereinbarung zum Verhalten
von Teilnehmenden an Veranstaltungen des Amtes für Jugendarbeit (AfJ) der Ev. Kirche von Westfalen zur Stärkung der (sexuellen) Selbstbestimmung und zum Schutz vor (sexualisierter) Gewalt im Raum der Evangelischen Kirche von Westfalen