Entwicklung des JBEGs

Die westfälische Landessynode hat das Jugendbeteiligungserprobungsgesetz (JBEG) in zwei Schritten entschieden – erst eingeführt (2022), dann nachgeschärft (2024):

  • 2022 wurde das JBEG als Erprobungsgesetz beschlossen, um die verantwortungsvolle Teilhabe junger Menschen (18 bis unter 27 Jahre) in kirchlichen Leitungsorganen zu stärken – u. a. durch zusätzliche (berufene) junge Mitglieder in Presbyterien und auf weiteren Ebenen.

  • Die Kirchenleitung brachte den Gesetzentwurf als Landessynoden-Vorlage (3.3) ein; vorher gab es ein Stellungnahmeverfahren in Kirchenkreisen/Kirchengemeinden, das „weit überwiegend Zustimmung“ ergab. In der Synode ging der Entwurf dann in die Beratung mit Überweisung an den Tagungs-Gesetzesausschuss
    Auf der Synode selbst wurde das Gesetz nach 1. Lesung und 2. Lesung schließlich am 15. Juni 2022 beschlossen.

  • Weiterentwicklung 
    In der Frühjahrssynode 2024 wurde ein Erstes Kirchengesetz zur Änderung des JBEG beschlossen (04.05.2024): Im Presbyterium kann seitdem unter denselben Voraussetzungen eine zweite junge Person berufen werden; Inkrafttreten 1. Juli 2024. Federführend lag das Thema im Gesetzesausschuss

Einbringung Video

Video der 1. Lesung des Jugendbeteiligung Erprobungsgesetz

Group 4
Group 4

Einbringung Video

Video der 2. Lesung und Beschluss des Erprobungsgesetzes am 15. Juni auf der Landessynode